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So können Sie als krisengeplagtes Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen

Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Die betroffenen Unternehmen müssen sich jedoch bis spätestens am Donnerstag, den 26. März 2020 formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, wenden, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

 

Die Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier.

Einen Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie hier zum Download.

Musterantrag Sozialversicherung stunden als pdf

 

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