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Überbrückungshilfe für KMU als Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung

Als weiterer Teil des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung ein Programm zur Gewährung von Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen eingerichtet, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Coronavirus-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen haben einstellen müssen. Die Überbrückungshilfe soll branchenübergreifend für die Monate Juni bis August gewährt werden. Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen und Selbständige (im Haupterwerb), deren Umsätze pandemiebedingt in April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind. Diese Liquiditätshilfen können seit dem 08.07.2020 über eine bundesweite Antragsplattform nach vorheriger Registrierung durch u.a. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der betroffenen Unternehmen beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31.08.2020 und die Auszahlungsfrist am30.11.2020, der maximale Erstattungsbetrag soll 150.000 Euro für drei Monate betragen. Nähere Informationen finden sich auf der Antragsplattform unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.